Informationen über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit den Covid-19-Beschränkungen in der Tschechischen Republik, Israel und Ungarn.

16 April 2021

Informieren Sie sich über die aktuelle Situation in der Tschechischen Republik, Israel und Ungarn in Bezug auf die Reisebeschränkungen zwischen Polen und diesen Ländern, über die Pläne der Regierungen zur Aufhebung der Beschränkungen, über die Situation in der Tourismusbranche, einschließlich des Funktionierens der touristischen Infrastruktur und wichtiger Informationen für die Branche sowie über beobachtete Trends, Änderungen der Reisepräferenzen und Werbeaktivitäten anderer Länder.

BEKANNTMACHUNG VON BESCHRÄNKUNGEN

IM ZUSAMMENHANG MIT COVID – 19 IN DEN VON POT BETROFFENEN MÄRKTEN

Lp.LandBeschränkungen für Reisen zwischen Polen
und ausgewählten Ländern
Die Pläne der Regierungen
im Hinblick auf die Aufhebung der Beschränkungen
Die Situation in der Tourismusbranche inkl. Funktionieren der touristischen Infrastruktur und wichtige Informationen für die BrancheVerbrauchermarkt, inkl beobachtete Trends, Änderungen der Reisepräferenzen, Werbeaktivitäten anderer Länder
 1Tschechische RepublikReisende aus Polen dürfen nur in begründeten Fällen in die Tschechische Republik einreisen (z. B. aus beruflichen, medizinischen, familiären oder behördlichen Gründen), sofern sie einen negativen Coronavirus-Test haben. Für diese Personen ist für die Einreise in die Tschechische Republik für einen Zeitraum von mehr als 12 Stunden Folgendes erforderlich: Ausfüllen eines elektronischen Lokalisierungsformulars (https://plf.uzis.cz/) und Vorlage eines negativen PCR-Tests, der spätestens 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde (ein Antigentest berechtigt nicht mehr zur Einreise für mehr als 12 Stunden), gefolgt von einer Quarantäne und einem erneuten PCR-Test in der Tschechischen Republik frühestens 5 Tage und spätestens 14 Tage nach der Einreise (https://www.mvcr.cz/mvcren/imgDetail.aspx?docid=22293714).  Personen, die gegen COVID-19 geimpft wurden und eine Bescheinigung über die Impfung mit einem in der Europäischen Union zum Verkauf zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sowie Personen, die ihre häusliche Isolierung, ihre Isolierung oder ihren Krankenhausaufenthalt aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion spätestens sechs Monate vor dem Tag des Grenzübertritts in die Republik Polen abgeschlossen haben, sind ebenfalls von der Verpflichtung befreit, sich nach dem Überschreiten der polnisch-tschechischen Grenze einer Quarantäne zu unterziehen und ein negatives SARS-CoV-2-Testergebnis vorzuweisen.Am 12. April endete der Ausnahmezustand in Tschechien. Die Zahl der Neuinfektionen ist zurückgegangen, die Situation in den Krankenhäusern verbessert sich, im tschechischen System zur Kennzeichnung europäischer Länder in Bezug auf Reisesicherheit steht Polen auf der Liste der Länder mit dem höchsten Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren.Hotels können nur Geschäftsreisende beherbergen, Restaurants bieten Speisen zum Mitnehmen an, Einkaufszentren, Schulen, Kindergärten, Dienstleistungen, Schwimmbäder, Kinos und Theater sind geschlossen.Aufgrund der mangelnden Mobilität werden Inlandsreisen bevorzugt. Werbeaktionen finden hauptsächlich online statt.
 2IsraelIsraelische Einreise nach Polen: Die Grenzübergänge zu Lande und zu Wasser sind ab dem 26. März 2021 für den Personenverkehr geöffnet (gemäß Erlass des Ministers für innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 25. März 2021). LOT Polish Airlines nimmt ab Mitte April dieses Jahres wieder Direktflüge zwischen Polen und Israel auf. Ryanair hat den Flugbetrieb auf der Strecke Krakau-Tel Aviv bereits am 30. März wieder aufgenommen.Einreise nach Israel: Israelische Staatsbürger und Ausländer (mit Aufenthaltsrecht in Israel) können die Grenze auf dem Luftweg überschreiten. Es gelten keine Einreisebeschränkungen, bei der Ankunft in Israel muss am Flughafen ein PCR-Test durchgeführt werden. Eine vorherige Impfung oder das Bestehen des Covid-19-Tests befreit von der Quarantäne bei der Einreise; außerdem wird eine Regelung eingeführt, die die Einreise von Ausländern mit vitalen Interessen in Israel ermöglicht, z. B. von Personen mit engen Familienangehörigen, Geschäftsleuten usw.  Seit dem 28. März ist die Landgrenze zu Ägypten geöffnet – eine Ein- und Ausreisebeschränkung von 300 Personen pro Tag.Da rund 60 % der Gesamtbevölkerung bereits geimpft sind (darunter rund 80 % der 50- bis 60-Jährigen), ist eine allmähliche Entfrostung der Wirtschaft/Fettleibigkeit im Gange. Geimpfte israelische Staatsbürger können ins Ausland reisen. „Grüne Pässe“ werden offiziell nur von Griechenland akzeptiert. Bei der Einreise in dieses Land sind keine Quarantäne oder Tests erforderlich. Andere Länder wie Bulgarien, Albanien, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Seychellen, Montenegro, die USA, die Türkei, die Malediven, Ägypten, Jordanien und Georgien akzeptieren Touristen aus Israel. Einige verlangen einen Test bei der Ankunft. Die israelische Regierung befindet sich auch in Gesprächen mit der Europäischen Union und einzelnen europäischen Ländern. Zypern öffnet sich ab dem 1. April für Israelis.Es gibt keine Kilometerbegrenzung vom Wohnort. Hotels öffnen in grünen Zonen für Menschen mit einem „grünen Pass“ (geimpft oder genesen). Öffnen Sie Einkaufszentren, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Kulturzentren für Menschen mit einem „grünen Pass“. „; an ausgewählten Orten gilt eine Belegungsgrenze von 50 %, Restaurants wurden geöffnet. Geimpfte Personen dürfen das Restaurant betreten. Ungeimpfte Personen vor dem RestaurantDie Verbraucher sind sehr erfreut über die Öffnung der israelischen Grenzen. Sie kaufen Flugtickets nicht dort, wo sie hin wollen, sondern dort, wo sie jetzt fliegen können (Zypern). Sie warten auf die Öffnung der Grenzen Europas und der Welt
 3SlowakeiPolnische Staatsbürger, die in die Slowakische Republik einreisen, unterliegen einer absoluten Quarantäne zu Hause oder in staatlichen Isolierzentren für einen Zeitraum von 14 Tagen, nachdem sie sich auf der speziellen Website http://korona.gov.sk/ehranica registriert haben. Von der obligatorischen Quarantäne ausgenommen sind unter anderem Fahrer im Güterverkehr, im Gesundheitswesen, in Bestattungsinstituten und Bussen, Piloten und Flugzeugbesatzungen sowie Lokführer und Betreiber von Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ebenfalls von der Quarantäne befreit sind Personen, die nach dem Überschreiten der polnisch-slowakischen Grenze mit einem negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2 geimpft wurden, denen eine Bescheinigung über eine Schutzimpfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff ausgestellt wurde, sowie Personen, die ihre Isolierung zu Hause abgeschlossen haben, Es werden verstärkte Kontrollen der Einhaltung der geltenden Beschränkungen der Freizügigkeit auf dem Gebiet der Slowakei und in den Grenzgebieten der Slowakei der Einhaltung der Vorschriften für die Einreise aus dem Ausland durchgeführt, die spätestens sechs Monate vor dem Tag des Grenzübertritts in die Republik Polen abgeschlossen sein müssen. Infolgedessen wurden die folgenden polnisch-slowakischen Grenzübergänge für den Personen- und Güterverkehr geschlossen: Radoszyce-Palota; Oženna-Nižná Polianka; Muszynka-Kurov; Leluchów-Čirč; Szczawnica-Lesnica; Niedzica-Lysá nad Dunajcom; Lysa Polana-Tatranská Javorina; Chochołów-Suchá Hora; Winiarczykówka-Bobrov; Ujsoły-Novot;Bis zum 28. April 2021 haben die Behörden der Slowakischen Republik den Ausnahmezustand über das gesamte Land verhängt. Es gibt keine Beschränkungen für die Bewegung im Land. Touristen und Bergsteiger, die in den hohen Teilen der Berge wandern, müssen die Route, die geschätzte Zeit der Reise in die Berge und die Zeit der Rückkehr melden. Hotels dürfen nur Geschäftsreisende beherbergen, Restaurants bieten Speisen zum Mitnehmen an, Massenveranstaltungen sind verboten, alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe wie Theater, Schwimmbäder und Fitnesscenter sind geschlossen. Skigebiete geschlossenAufgrund mangelnder Mobilität werden geschlossene Grenzübergänge, Inlandsreisen bevorzugt. Werbeaktionen finden meist online statt.
 4UngarnDie Beschränkungen für das Überschreiten der ungarischen Grenze werden beibehalten. Ausländische Personen mit ständigem Wohnsitz und ihre Familienangehörigen sowie Personen, die im Besitz eines vom ungarischen Migrationsamt ausgestellten Dokuments sind, das sie zu einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen berechtigt, sind ungarischen Staatsbürgern gleichgestellt. Entsprechende Dokumente müssen bei der Einreise vorgelegt werden. Anderen Ausländern ist die Einreise nach Ungarn im Personenverkehr zu Aufenthaltszwecken nicht gestattet. Ausnahme: Personen, die den Zweck ihrer Reise nachweisen und bei der zuständigen Polizeibehörde je nach dem beabsichtigten Grenzübergangsort eine Genehmigung einholen. Der Zug- und Busverkehr nach Polen ist eingestellt. Seit dem 5. November 2020 gilt in Ungarn der Ausnahmezustand, der bis zum 23. Mai 2021 verlängert wurde. Im ganzen Land wurde ein Bewegungsverbot zwischen 20.00 und 05.00 eingeführt (ausgenommen Personen, die eine Arbeit verrichten, zur Arbeit pendeln, die Notwendigkeit, materielle Verluste, gesundheitliche und lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden usw.). Restaurants sind geschlossen (möglicher Verkauf von Speisen zum Mitnehmen) Geschäfte, Friseure, Servicestellen usw. sind geöffnet bis 19:00, große nur Apotheken und Tankstellen. Hotels akzeptieren keine Touristen, nur solche, die zu Geschäfts- oder Schulungszwecken reisen. Unterhaltungseinrichtungen sind geschlossen (Fitnessclubs, Hallenbäder, Theater, Museen, Zoos usw.). · Alle Versammlungen / Zeremonien sind verboten. · Sportveranstaltungen können nur finden ohne Beteiligung von Zuschauern statt.Sport im Freien ist erlaubt, Amateursport in einer Mannschaft ist verbotenAufgrund des anhaltenden Ausnahmezustands ist der Betrieb weiterhin eingeschränkt, ebenso der Reiseverkehr. Die Situation hat sich seit November letzten Jahres nicht geändert.