Lebuser Kapitel der Straßenverkehrsschilder

12 November 2009

Touristische Beschilderung im Straßenverkehr

Eine korrekte und gute Straßenbeschilderung ist eines der grundlegenden Elemente der Verkehrssicherheit. Unabhängig von Inhalt und Form sowie der Art der aufgestellten Schilder hängt ihre Wirksamkeit von ihrer Informationswirkung ab, die wiederum ein Element des Images (des Staates, der Region, der Woiwodschaft, des Bezirks, der Gemeinde…) als touristisches Produkt ist. Daher sollte die Information über touristische Attraktionen eines der wichtigsten Elemente der Werbepolitik des Staates und der Region sein. Die korrekte Befüllung der Straßenschilder mit touristischen Inhalten ist eines der Kriterien für die Bewertung, die uns die Besucher von Lubuskie (aber auch unsere Einwohner) geben

Lebuser Kapitel der Straßenschilder für den Tourismus

Das Lebuser Kapitel der touristischen Straßenschilder wurde durch den Beschluss des Vorstandes der Lebuser regionalen Tourismusorganisation „LOTUR“ Nr. 1/I/2009 vom 30. Januar 2009 gegründet.

Die Grundlage für die Gründung des Kapitels ist die Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003. Dz.U. nr 220 poz.2181 mit Anhängen, die besagt, dass das Regionalkapitel das Organ ist, das Stellungnahmen abgibt und Empfehlungen für die Aufstellung von touristischen Straßenschildern ausspricht.

Ziel des Regionalkapitels ist es, die einheitliche Beschilderung der touristischen Attraktionen und Routen in der Woiwodschaft Lubuskie gemäß der geltenden Gesetzgebung zu gewährleisten.

Umfang des Kapitels:

  • Stellungnahme zur Auswahl von Standorten für die Beschilderung
  • Abgabe einer Stellungnahme zur grafischen Gestaltung der Beschilderung
  • Stellungnahme zur Gestaltung von touristischen Fahrzeugrouten
  • Ausarbeitung von Leitlinien für die Aufstellung verschiedener Arten von touristischen Straßenschildern

Zu den Aufgaben des Kapitels gehören insbesondere:

  • die Teilnahme an der Arbeit des Kapitels der Polnischen Tourismusorganisation
  • Antrag an das Kapitel der Polnischen Tourismusorganisation auf Qualifizierung und Genehmigung von touristischen Attraktionen /Attraktionen aus der UNESCO-Liste, Nationalparks, anderen Attraktionen von internationaler und nationaler Bedeutung/ aus der Woiwodschaft Lubuskie, im Einvernehmen mit dem Marschallamt der Woiwodschaft Lubuskie, zur Kennzeichnung mit touristischen Straßenschildern auf Landstraßen und Autobahnen und auf nationalen Straßen, im Einvernehmen mit der Generaldirektion für nationale Straßen und Autobahnen,
  • Beantragung bei der Polnischen Tourismusorganisation und Qualifizierung und Genehmigung von touristischen Attraktionen /Attraktionen von internationaler und nationaler Bedeutung sowie Attraktionen von provinzieller Bedeutung/ aus der Woiwodschaft Lubuskie zur Kennzeichnung mit touristischen Straßenschildern auf provinziellen Straßen, im Einvernehmen mit der Regionaldirektion für Straßenwesen
  • Qualifizierung und Genehmigung von touristischen Attraktionen /Attraktionen von nationaler, provinzieller und lokaler Bedeutung/ aus der Woiwodschaft Lubuskie auf Antrag der örtlichen Tourismusorganisation, der örtlich zuständigen Niederlassung der Polnischen Gesellschaft für Landestourismus (PTTK) oder der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung zur Kennzeichnung mit touristischen Straßenschildern auf Stadt-, Kreis- und Gemeindestraßen, in Abstimmung mit der Verwaltung dieser Straßen
  • Aufrechterhaltung ständiger Kontakte mit verwandten Institutionen und Verbänden im In- und Ausland,
  • Entwicklung von Programmen für die Aufstellung neuer touristischer Straßenschilder und Beschaffung von Mitteln für deren Umsetzung
  • Lobbyarbeit bei formellen und juristischen Unternehmen in allen Entscheidungsinstitutionen im Hinblick auf die Aufstellung von touristischen Straßenschildern in der Region,
  • Förderung der Aufstellung von touristischen Straßenschildern in der Region.

Arbeitsweise des Kapitels:

  • Die Mitglieder des Kapitels wählen aus ihrer Mitte einen Kapitelpräsidenten. Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit in offener Abstimmung.
  • Die Sitzungen des Kapitels werden vom Präsidenten nach Eingang eines Antrags auf Stellungnahme einberufen. In außergewöhnlichen Fällen hat der Präsident der Regionalen Tourismusorganisation Lebuser Land das Recht, das Kapitel einzuberufen.
  • Die Mitglieder des Kapitels einigen sich auf den Inhalt der Stellungnahme zu dem eingereichten Antrag.
  • Die organisatorischen Angelegenheiten, einschließlich der Dokumentation der Arbeit des Kapitels, werden vom Büro der Lebuser Regionalen Tourismusorganisation erledigt.
  • Das LOTUR-Büro legt dem LOTUR-Vorstand aktuelle Informationen über den Stand der Arbeit des Kapitels vor.
  • Die Gründung und Auflösung des Kapitels sowie die Ernennung und Abberufung seiner Mitglieder und die Erweiterung seiner Tätigkeit erfolgen durch Beschluss des LOTUR-Vorstands.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten

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