Touristengutschein – Antworten auf häufig gestellte Fragen Der polnische Touristengutschein ist ein Instrument, mit dem sowohl die polnischen Familien als auch die durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geschwächte Tourismusbranche finanziell unterstützt werden sollen. Das Programm wird bald eingeführt! Die neue Leistung stößt sowohl bei den Tourismusunternehmern als auch bei den Touristen selbst auf großes und positives Interesse. Wie hoch wird der Wert des Gutscheins sein, wer hat Anspruch darauf und wo wird er eingelöst? Die Polnische Tourismusorganisation gibt Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Der Touristengutschein ist eine neue Form der Unterstützung für polnische Familien in einer Situation, in der die Wirtschaft durch die COVID-19-Pandemie geschwächt ist. Er beläuft sich auf einmalige 500 zł für jedes Kind unter 18 Jahren und eine zusätzliche Leistung in Form eines Zuschlags zum Gutschein in Höhe von 500 zł für Kinder mit einem Behindertenausweis. Der Gutschein wird für die Bezahlung von Hoteldienstleistungen oder touristischen Veranstaltungen verwendet, die von einem Tourismusunternehmer oder einer gemeinnützigen Organisation im Land https://www.pot.gov.pl/pl/nowosci/polecane/bon-turystyczny-odpowiedzi-na-najczesciej-zadawane-pytania angeboten werden.
1. Wer hat Anspruch auf einen Gutschein?
Fast 6,5 Millionen polnische Kinder werden von dem Reisegutschein profitieren können, darunter auch Kinder von im Ausland arbeitenden Eltern.
Der Gutschein kann von Personen in Anspruch genommen werden, die:
am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes das Recht auf:
eine Erziehungsbeihilfe gemäß dem Gesetz über staatliche Beihilfen für die Erziehung von Kindern (die so genannten 500+) oder eine
eine Erziehungsbeihilfe in Höhe der vorgenannten Erziehungsbeihilfe nach dem Gesetz über staatliche Beihilfen für die Erziehung von Kindern;
in der Zeit vom Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 wird der Anspruch auf die in Punkt 1 genannte Leistung oder Ergänzung für ein Kind gewährt, dem ein solcher Anspruch vorher nicht gewährt wurde.
Der Gutschein wird auch für Kinder gewährt, deren Eltern im Ausland arbeiten.
2. Was ist der Wert des Gutscheins?
Für jedes Kind wird ein Gutschein im Wert von 500 PLN gewährt. Im Falle eines behinderten Kindes erhält der Anspruchsberechtigte einen zusätzlichen Gutschein in Höhe von ebenfalls 500 PLN, d. h. er erhält Gutscheine im Gesamtwert von 1.000 PLN.
Der Gutschein ist steuerfrei und wird nicht auf das Einkommen angerechnet.
3. Wie beantrage ich einen Gutschein?
Sie brauchen keinen zusätzlichen Antrag für einen Gutschein zu stellen. Er muss lediglich aktiviert werden.
Der Gutschein wird im ZUS-System der PUE generiert. Um den Gutschein zu aktivieren, muss sich eine autorisierte Person in das PUE ZUS-System einloggen (dies kann mit einem vertrauenswürdigen Profil oder einer qualifizierten elektronischen Signatur geschehen) und die Richtigkeit der Daten bestätigen bzw. die Daten zu E-Mail-Adresse und Telefonnummer aktualisieren.
Die Gutscheine in Form einer einmaligen 16-stelligen Nummer werden per SMS an die angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt.
gutschein4.jpg4. Bis zu welchem Datum wird der Gutscheinantrag bearbeitet?
Siehe Antwort auf Frage 3.
5. Wann wird der Gutschein erstellt?
Informationen über die Möglichkeit, den Gutschein zu aktivieren, werden auf der Website des Informationsblatts des Entwicklungsministeriums veröffentlicht.
Das genaue Datum, ab dem die Aktivierung des Gutscheins möglich sein wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Es hängt von dem Datum ab, an dem die Funktionalität auf dem Portal der elektronischen Dienstleistungen der ZUS eingeführt wird. 6.
6. In welcher Form wird der Gutschein ausgestellt?
Der Gutschein wird in Form eines elektronischen Dokuments in Form einer eindeutigen 16-stelligen Nummer ausgestellt. Nach der Aktivierung des Gutscheins im ZUS PUE-System wird er per SMS an die angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse weitergeleitet.
7. Kann ein Gutschein mehrmals eingelöst werden?
Gutscheine können für mehrere Zahlungen verwendet werden, bis der Betrag des Gutscheins aufgebraucht ist.
8. Wann läuft der Gutschein ab?
Die Gültigkeit des Gutscheins endet am 31. März 2022.
9. Welche Dienstleistungen können mit einem Gutschein bezahlt werden?
Der Gutschein wird zur Bezahlung von Hotelleistungen oder Reiseveranstaltungen verwendet, die von einem Reiseveranstalter oder einer gemeinnützigen Organisation auf dem Gebiet der Republik Polen erbracht werden. Die Hotelleistungen oder Reiseveranstaltungen müssen zugunsten des Kindes erbracht werden, für das der Gutschein ausgestellt wird.
Denken Sie daran, dass eine Reiseveranstaltung als eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise oder denselben Urlaub zu verstehen ist. Damit kann auch der Aufenthalt eines Kindes in einem Sommerlager oder in Ferienlagern – Pfadfinderlager, Sportlager, Freizeitlager – finanziert werden. Es kann sich auch um die Teilnahme an einer in Polen organisierten Reise handeln.
10. Wo kann man mit einem Gutschein bezahlen?
Die Liste der Einrichtungen, bei denen die Zahlung mit einem Gutschein möglich ist, wird auf der Website der Polnischen Tourismusorganisation veröffentlicht. Die Liste wird Einrichtungen enthalten, die sich zuvor im IKT-System PUE ZUS registriert haben.
Das Datum, ab dem die Registrierung im IKT-System möglich sein wird, wird auf der Website des Informationsblatts des Entwicklungsministeriums veröffentlicht. Derzeit ist das Datum, ab dem die Registrierung möglich sein wird, und somit auch das Datum der Veröffentlichung der Liste noch nicht bekannt.
11. Wo wird die Liste der Einrichtungen, die Zahlungen per Gutschein akzeptieren, zur Verfügung gestellt?
Die Liste der Einrichtungen, bei denen man mit einem Gutschein bezahlen kann, wird auf der Website der Polnischen Tourismusorganisation veröffentlicht.
12. Kann ein Hotelaufenthalt mit einem Gutschein für Kinder und für sich selbst oder nur für Kinder bezahlt werden?
Hotelleistungen oder touristische Veranstaltungen, die mit einem Gutschein bezahlt werden, sind für das Kind zu erbringen, für das der Gutschein ausgestellt wird.
Eine Bewirtungsleistung oder eine Reiseveranstaltung wird an ein Kind erbracht, wenn die Bewirtungsleistung in Anspruch genommen oder die Reiseveranstaltung von einem Kind besucht wird, auch wenn aufgrund des Alters des Kindes mit der Teilnahme des Kindes keine zusätzliche Zahlung verbunden ist. Voraussetzung für die Einlösung des Gutscheins ist die Teilnahme des Kindes, für das der Gutschein ausgestellt wurde.
Voucher2a.jpgTeil 2 – Fragen von Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen:
13. Wann wird es möglich sein, Einrichtungen zu registrieren, die berechtigt sind, Gutscheine zu erhalten?
14. Wie und wo können sich Veranstaltungsorte für das „Verzeichnis der Veranstaltungsorte“ bewerben? Werden sie automatisch in den Gutschein aufgenommen, wenn sie zuvor an Werbekampagnen der PTO teilgenommen haben?
Veranstaltungsorte, die Gutscheinzahlungen annehmen möchten, müssen sich im IKT-System der PUE ZUS anmelden. Das Datum, ab dem die Registrierung im IKT-System möglich ist, wird auf der Website des Informationsblatts für die Öffentlichkeit des Entwicklungsministeriums veröffentlicht. Derzeit ist das Datum, ab dem die Registrierung möglich sein wird, noch nicht bekannt. Es hängt davon ab, wann die Funktionalität des Portals für elektronische Dienstleistungen der ZUS eingeführt wird.
Tourismusunternehmer oder gemeinnützige Organisationen müssen bei der Registrierung die folgenden Daten angeben:
Vor- und Nachname, Name oder Firmenname;
Wohnsitzadresse – falls Sie einen Reiseveranstalter vertreten, der eine natürliche Person ist; Sitzadresse – falls Sie eine juristische Person oder eine organisatorische Einheit ohne Rechtspersönlichkeit vertreten, der durch einen gesonderten Akt Rechtsfähigkeit verliehen wurde; Geschäftsadresse – falls der Ort, an dem Hoteldienstleistungen erbracht oder touristische Veranstaltungen angeboten werden, von der Wohnsitz- oder Sitzadresse abweicht;
NIP (Steueridentifikationsnummer) – im Falle einer natürlichen Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, im Falle einer juristischen Person oder einer organisatorischen Einheit ohne Rechtspersönlichkeit, PESEL (persönliche Identifikationsnummer) – im Falle einer natürlichen Person, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, und in Ermangelung einer solchen – Art, Nummer und Serie eines Ausweises;
Informationen über die Eintragung in das einschlägige Register gemäß Artikel 38 Absätze 1 bis 3 des Gesetzes vom 29. August 1997 über Hoteldienstleistungen und Dienstleistungen von Reiseveranstaltern und Fremdenführern oder das einschlägige Register gemäß Artikel 22 Absatz 2 des Gesetzes vom 24. November 2017 über touristische Veranstaltungen und damit verbundene touristische Dienstleistungen;
die Nummer der Eintragung im Nationalen Gerichtsregister oder Informationen über die Eintragung im Zentralen Register und Informationen über die Geschäftstätigkeit – wenn der Reiseveranstalter oder die gemeinnützige Organisation der Eintragung in dieses Register oder in das Register unterliegt;
Informationen über das Angebot von Beherbergungsleistungen oder touristischen Veranstaltungen;
Nummer des in der Republik Polen geführten Bankkontos in polnischen Zloty, das der ausgeübten Tätigkeit zugeordnet ist;
E-Mail-Adresse, die der ausgeübten Tätigkeit zugeordnet ist;
Telefonnummer, die der ausgeübten Tätigkeit zugeordnet ist;
Vor- und Nachname der Person, die die Registrierung vornimmt und befugt ist, den Reiseveranstalter oder die gemeinnützige Organisation zu vertreten.
Detaillierte Informationen finden Sie im Gesetz vom 15. Juli 2020 über den polnischen Touristengutschein.
Die Registrierung im System ist mit der Verpflichtung verbunden, Informationen über die Möglichkeit der Zahlung mit dem Touristengutschein für Hotelleistungen oder touristische Veranstaltungen dort zu platzieren, wo sie erbracht und angeboten werden, z.B. auf der Website oder an der Rezeption.
Die Teilnahme an Aktionen, die von der Polnischen Tourismusorganisation organisiert werden, entbindet nicht von der Pflicht zur Registrierung.
15 Gibt es einen Zeitrahmen, innerhalb dessen man sich für die Aufnahme in die Liste der Personen bewerben kann, die für die Auszahlung der bon3a.jpg-Gutscheine in Frage kommen?
Die Teilnahme an dem Programm kann jederzeit bis zum Ende des Programms, d.h. bis zum 31. März 2022, beantragt werden.
Das Datum, ab dem man sich im PUE-ZUS-System registrieren lassen kann, wird auf der Website des Informationsblattes des Entwicklungsministeriums veröffentlicht. Das Datum, ab dem die Registrierung möglich sein wird, ist derzeit nicht bekannt. Es hängt davon ab, wann die Funktionalität des Portals für elektronische Dienstleistungen der ZUS eingeführt wird.
Das Recht zur Annahme von Gutscheinzahlungen läuft am 31. März 2022 aus.
16. Benötige ich ein vertrauenswürdiges Profil, um ein Objekt in das Verzeichnis einzureichen?
Die Authentifizierung von Einrichtungen im IKT-System erfordert die Verwendung eines vertrauenswürdigen Profils, eines persönlichen Profils oder eines anderen Mittels der elektronischen Identifizierung, das im elektronischen Identifizierungssystem ausgestellt wurde, das an den nationalen Knotenpunkt der elektronischen Identifizierung gemäß Artikel 21a Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Gesetzes vom 5. September 2016 über Vertrauensdienste und elektronische Identifizierung angeschlossen ist, sowie von Daten, die mit einem qualifizierten Zertifikat der elektronischen Signatur verifiziert wurden, wenn diese Daten die für die Durchführung des Online-Dienstes erforderliche Identifizierung und Authentifizierung ermöglichen, oder von anderen Technologien, sofern sie in diesem System zur Verfügung gestellt werden.
17. Kann der Gutschein in Unternehmen wie einem Freizeitpark eingelöst werden?
Die Einlösung des Gutscheins wird von Tourismusunternehmen oder gemeinnützigen Organisationen akzeptiert, die Hoteldienstleistungen oder touristische Veranstaltungen auf dem Gebiet der Republik Polen anbieten.
Unter einer Hotelleistung versteht man die kurzfristige, allgemein zugängliche Vermietung von Häusern, Wohnungen, Zimmern, Unterkünften sowie von Plätzen zum Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen innerhalb der Einrichtung (Art. 3 Abs. 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 29. August 1997 über Hotelleistungen und Dienstleistungen von Reiseveranstaltern und Fremdenführern – GBl. 2019, Pos. 238, und 2020, Pos. 374 und 568).
Andererseits ist eine touristische Veranstaltung eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen für dieselbe Reise oder denselben Urlaub, die die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllen (Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 24. November 2017 über touristische Veranstaltungen und damit verbundene touristische Dienstleistungen – GBl. 2019, Pos. 548 und 2020, Pos. 568).
Wenn ein Betreiber eines Vergnügungsparks zur Gruppe der Tourismusunternehmer oder gemeinnützigen Organisationen gehört, die Bewirtungsdienstleistungen oder touristische Veranstaltungen anbieten, und sich im IKT-System der Sozialversicherungsanstalt registriert, kann er Zahlungen mittels eines Gutscheins annehmen.
18. Können Organisatoren von Kanufahrten Zahlungen per Reisegutschein vornehmen?
Zahlungen per Gutschein werden von Tourismusunternehmern oder gemeinnützigen Organisationen akzeptiert werden können, die Hoteldienstleistungen oder touristische Veranstaltungen auf dem Gebiet der Republik Polen anbieten werden.
Eine Hotelleistung ist die kurzfristige, allgemein zugängliche Vermietung von Häusern, Wohnungen, Zimmern, Unterkünften sowie von Plätzen zum Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen innerhalb der Einrichtung (Art. 3 Abs. 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 29. August 1997 über Hotelleistungen und Dienstleistungen von Reiseveranstaltern und Fremdenführern – GBl. 2019, Pos. 238, und 2020, Pos. 374 und 568).
Andererseits ist eine touristische Veranstaltung eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen für dieselbe Reise oder denselben Urlaub, die die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllen (Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 24. November 2017 über touristische Veranstaltungen und damit verbundene touristische Dienstleistungen – GBl. 2019, Pos. 548 und 2020, Pos. 568).
Wenn der Organisator der Kanufahrten zur Gruppe der Tourismusunternehmer oder gemeinnützigen Organisationen gehört, die Hoteldienstleistungen oder touristische Veranstaltungen anbieten, und sich im IKT-System der Sozialversicherungsanstalt registriert, kann er Zahlungen mittels eines Gutscheins annehmen.
19. Werden die Einrichtungen in der Datenbank von der PTO „vorgegeben“ oder kann man sich dafür registrieren lassen?
Einrichtungen, die Gutscheinzahlungen annehmen möchten, müssen sich im IKT-System PUE ZUS registrieren lassen. Das Datum, ab dem die Registrierung im IKT-System möglich sein wird, wird auf der Website des Informationsblatts des Entwicklungsministeriums veröffentlicht.
20. Müssen sich Tourismusunternehmer zusätzlich in PUE ZUS registrieren, um Begünstigter des Programms zu werden, oder ist dies ein automatischer Prozess, der alle Einrichtungen mit dem Status eines Tourismusunternehmers berücksichtigt?
Einrichtungen, die Gutscheinzahlungen akzeptieren möchten, müssen sich im PUE ZUS-System registrieren. Das Datum, ab dem die Registrierung im IKT-System möglich sein wird, wird auf der Website des Informationsblatts des Entwicklungsministeriums veröffentlicht.
bon4a.jpg21. Wird es auf der PUE ZUS eine eigene Registerkarte für die Registrierung geben?
Die ZUS wird das IKT-System an die Anforderungen des Registrierungsprozesses anpassen, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, die Funktionalität des Systems zu bestimmen.
22. Können Tourismusgutscheine auf einem agrotouristischen Betrieb auf der Grundlage einer vereinfachten Rechnung (d.h. ohne Mehrwertsteuer) eingelöst werden?
Wenn sich die Person, die den agrotouristischen Betrieb führt, in dem von der ZUS betriebenen IKT-System registriert, ist sie berechtigt, Zahlungen in Form eines Gutscheins zu erhalten.
23. Können Übernachtungen in Privatunterkünften mit einem Gutschein bezahlt werden?
Wenn sich die Person, die Beherbergungsleistungen in Privatunterkünften erbringt, in dem von der ZUS betriebenen IKT-System registriert, ist sie berechtigt, Zahlungen mittels eines Gutscheins entgegenzunehmen.
24. Wie wird der Gutschein verwendet?
Die Gutscheine werden in Form einer einmaligen 16-stelligen Nummer per Textnachricht an die von der bevollmächtigten Person angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt. Diese Nummer muss bei der Buchung des Aufenthalts oder spätestens in der Unterkunft angegeben werden. Die Zahlung mit dem Gutschein erfolgt über das ZUS PUE-System.
25. Ist es möglich, mit einem Gutschein zu bezahlen, wenn der Betrag der Unterkunft den Wert des Gutscheins übersteigt?
Die Zahlung mit einem Gutschein ist auch dann möglich, wenn der Wert der Hotelleistung oder der Reiseveranstaltung den Wert des Gutscheins übersteigt. In diesem Fall sollte der Restbetrag in bar, per Überweisung usw. gezahlt werden.
26. Können wir als Betreiber eines Ferienzentrums für Kinder und Jugendliche beantragen, in die Liste der Einrichtungen aufgenommen zu werden, die berechtigt sind, Zahlungen per Gutschein zu akzeptieren, und wie können wir dies tun?
Zahlungen mittels eines Gutscheins können von Tourismusunternehmern oder gemeinnützigen Organisationen akzeptiert werden, die Hoteldienstleistungen oder touristische Veranstaltungen auf dem Gebiet der Republik Polen anbieten.
Eine Hotelleistung ist die kurzfristige, allgemein zugängliche Vermietung von Häusern, Wohnungen, Zimmern, Unterkünften sowie Plätzen zum Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen innerhalb der Einrichtung (Art. 3 Abs. 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 29. August 1997 über Hotelleistungen und Dienstleistungen von Reiseveranstaltern und Fremdenführern – GBl. 2019, Pos. 238, und 2020, Pos. 374 und 568).
Eine touristische Veranstaltung wiederum ist eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen für dieselbe Reise oder denselben Urlaub, die die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllen (Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 24. November 2017 über touristische Veranstaltungen und damit verbundene touristische Dienstleistungen – GBl. 2019, Pos. 548 und 2020, Pos. 568).
Wenn die betreffende Einrichtung also zur Gruppe der Tourismusunternehmer oder gemeinnützigen Organisationen gehört, die Bewirtungsdienstleistungen oder touristische Veranstaltungen anbieten, und sich in dem von der ZUS unterhaltenen IKT-System registriert, kann sie Zahlungen mittels eines Gutscheins annehmen.
27. Können auch Beherbergungsbetriebe und andere Unternehmen der Tourismusbranche, die nicht über Zahlungsterminals oder Registrierkassen verfügen, den Gutschein einlösen?
Ja, das wird möglich sein. Es wird ausreichen, wenn sich die Unternehmer im IKT-System PUE ZUS registrieren. Das Datum, ab dem die Registrierung im IKT-System möglich sein wird, wird auf der Website des Informationsblatts des Entwicklungsministeriums veröffentlicht. Derzeit ist das Datum, ab dem die Registrierung möglich sein wird, noch nicht bekannt. Es hängt davon ab, wann die Funktionalität des ZUS-Portals für elektronische Dienstleistungen freigeschaltet wird.